Beratungsstelle: Unter besonderen Umständen

Schwangerschaft

Eine unerwartete Schwangerschaft kann ein ganzes Leben durcheinanderwerfen. Manchmal kennen die Betroffenen niemanden mit dem sie über die schwierige Situation sprechen können. Oder sie müssen abtreiben, aber ihnen werden Steine in den Weg gelegt durch die deutsche Gesetzgebung. Die Schwangerschaftsberatungsstelle der AWO in Hamm hilft Frauen und Familien seit den 80er Jahren.

Am Weltfrauentag (8. März 2018) bezieht die AWO Position für das Selbstbestimmungsrecht der Frauen

Allein 2016 haben in NRW rund 170.000 Frauen ein Kind zur Welt gebracht. Knapp 32.000 Frauen haben in NRW Unterstützung bei der schweren Frage für oder gegen die Mutterschaft in den Schwangerschaftsberatungsstellen gesucht, wobei sich etwa jede dritte Frau für das Baby entschieden hat.

Die Fachkräfte aus den Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen reiben sich die Augen: Jahrelang hat sich niemand um das Thema gekümmert, inzwischen entbrennt eine hitzige Auseinandersetzung um das Gesetz zum Schwangerschaftsabbruch. Entzündet hat sich die Diskussion an der Verurteilung einer Frauenärztin durch das Amtsgerichts Gießen Ende 2017. Sie hatte gegen den § 219 a des Strafgesetzes verstoßen.

Dieser Paragraph verbietet Ärzten, Werbung für den Schwangerschaftsabbruch zu machen. „Dass in einem Rechtsstaat die Werbung für eine straffreie Handlung kriminalisiert wird, ist nicht nachvollziehbar“, sagt Xenja Winziger, Fachberaterin für Frauen und Gleichstellung beim AWO Bezirksverband Westliches Westfalen mit Sitz in Dortmund.

Kind

Den betroffenen Frauen fehle es oft an Ärzten, die einen Abbruch durchführen können. „In den Momenten, in denen Frauen sich zum Abbruch entschieden haben, müssen sie schnell aus ihrer Situation erlöst werden“, erläutert die Fachfrau. „Frauen beantworten die Frage für oder gegen ein Kind nicht leichtfertig“, so Winziger. Sie fordert: „Das Recht der Frauen, im Dialog mit den Partnern selbstbestimmt zu entscheiden, wann sie ein Kind austragen möchte oder nicht, soll und muss unantastbar sein.“

Die AWO möchte am Weltfrauentag Position für Selbstbestimmung beziehen. Frauen, die in der schwierigen Situation sind, sich für oder gegen ein Kind zu entscheiden, benötigten Zeit, Informationen und ein Gegenüber, das ihnen die eigenen Werte und Vorstellungen nicht überstülpt.

Die AWO hat es sich auf die Fahne geschrieben, Menschen auf ihrem Weg zur sexuellen Selbstbestimmung zu unterstützen. Die AWO-Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen bieten den nötigen Raum und ergebnisoffene Beratung. AWO-Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen setzen sich für das Recht der Frauen und die Möglichkeit der Betroffenen aktiv ein.

 

(2. Video: Vergleich: Der Wandel der sozialen Arbeit: Imagefilm 'AWO FÜR ALLE von 1988', Kapitel: Familienberatungsstellen)

Autoren
Westfälische Hochschule Gelsenkirchen, Juana Kliefken und Marvin Hoffmann