„Öffentlich geförderte Beschäftigung wird der Individualität der Menschen mit Behinderung in der Regel nicht gerecht.”
Melanie Queck
Beim Übergang zwischen Kita und Schule sind die fehlenden Schnittstellen, wenn Förderbedarfe vorhanden sind, von keiner Partei thematisiert worden. Nach der Einschulung dauert es erstmal sechs Wochen bis der Förderantrag für Schulbegleitung gestellt wird. Betroffene sollten stärker bei der Gesetzgebung mit einbezogen werden. Dann müsste man später nicht so viel nachbessern.
Inklusion muss als Anspruch auch in der Ausbildungs- und Arbeitswelt grundlegend mitgedacht werden. Es sollte eine Selbstverständlichkeit werden, Menschen mit Behinderungen in Unternehmen zu beschäftigen.
Wenn man Inklusion ernst nimmt, dürften sich größere Betriebe aber nicht mehr von der Verpflichtung freikaufen, Menschen mit Behinderung einzustellen. Auch dann nicht, wenn sie Aufträge an Werkstätten geben. Diese Regelung ist zwar gut für die Werkstätten, hat aber mit Inklusion wenig zu tun.
Positiv sind alle Ansätze, die Inklusion nicht solitär behandeln, sondern unter den jeweiligen Themen Arbeit, Familie, Schule mitdenken. Das macht inklusives Denken aus.
Siehe Video zum Vergleich: Der Wandel der sozialen Arbeit Imagefilm 'AWO FÜR ALLE' von 1988. Kapitel Menschen mit Behinderungen.